Ich werde oft gefragt, wie Escort Damen oder generell Prostituierte im Club oder im Bordell am besten die Einnahmen abrechnen und wie sie die Tätigkeit anmelden müsssen. Vorweg sei gesagt, dass sich alle Frauen im Escort natürlich steuerlich melden müssen. Das ist von Land zu Land anders. Ich schildere in diesem Bericht meine Erfahrungen, die ich in Deutschland gemacht habe, in Ergänzung mit den neuen Regelungen ab 07/17!

Nehmt das bitte nicht als Steuerberatung, es ist nur meine persönliche Erfahrung als Escort Girl in Deutschland. Bitte beachtet, dass dieser Bericht nur eine erste Übersicht für Euch sein soll und keine Garantie auf Vollständigkeit ist. Beachtet bitte auch die neuen Pflichten, wonach als Escort nicht nur eine Anmeldung beim Finanzamt notwendig ist, sondern auch eine Anmeldung als Sexarbeiterin. Hierfür gibt es einen Ausweis, der künftig bei der Tätigkeit dabei zu tragen ist.

Escort – Anmeldung beim Finanzamt

Die Anmeldung erfolgt hierfür am besten beim örtlichen Finanzamt. Eigentlich soll es ja auch möglich sein, ganz normal ein Gewerbe zu eröffnen. Die meisten Gewerbeämter lehnen das jedoch ab. Somit ist der einfachste Weg, sich beim Finanzamt steuerlich zu melden. Dabei stellt sich die Frage, unter was melde ich mich im Bereich der Begleitung nun an?

Folgende Möglichkeiten bestehen:

  • Model
  • Hostess
  • Begleitservice/Begleitdame
  • Dienstleistungen persönlicher und sachlicher Art

Die Anmeldung kann einfach formlos, schriftlich erfolgen (Muster zur Anmeldung). Kurze Zeit darauf erhaltet Ihr einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der dann in Ruhe ausgefüllt werden muss (hier wird dann auch u.a. die Berufsbezeichnung notiert). Ihr könnt natürlich auch den Fragbogen direkt vom Herunterladen und schon ausgefüllt dem Finanzamt zusenden. Das vereinfacht den Vorgang, vor allem zeitlich.

–> Hier gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach dem Ausfüllen wird die Steuernummer übersandt. Bitte beachtet, dass dieser Vorgang teilweise einige Wochen dauern kann. Die Tätigkeit als Escort kann aber bereits begonnen werden. Bitte beachtet, das Ihr Euch seit 07/17 nun auch als Sexarbeiterin registrieren müsst (siehe Absatz am Ende des Artikels).

Welches Finanzamt ist für mich zuständig

Diese Frage lässt sich einfach mit dem Tool vom Bundeszentralamt für Steuern beantworten. Dort müsst Ihr nur Euren Wohnort eingeben, danach wird das zuständige Finanzamt angezeigt.

Hier ist das Tool 

Entweder sendet Ihr einfach einen formlosen Brief an das Finanzamt oder Ihr sendet das Formular gleich mit.

Muster für formlose Muster zur Anmeldung

Escort und Steuern

Die größte Frage ist nun, welche Unterlagen und Nachweise benötige ich für meine Steuerabrechnung für den Escort. Ich empfehle hierfür die Einnahmen

mit weiteren Angaben aufzuführen. Wie in einem Kassenbuch. Dabei sollte das Escort Treffen mit Ort, Datum, Dauer und Betrag verzeichnet werden. Wer ganz sicher gehen will als Escort bei der Steuer, kann hier auch die genauen Uhrzeiten des Treffens anführen. Ich empfehle auch meinen damaligen Artikel zum Thema Escort und Steuern

Die Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung (siehe unten) kann dann elektronisch einmal jährlich über das Elster Portal eingereicht werden. Für die Buchhaltung reicht die einfache Einnahmen & Überschussrechnung. Von den Einnahmen werden Ausgaben abgezogen, auf den sich ergebenden Betrag ist die Steuer zu entrichten. Bitte erfasst dabei alle Termine ganz genau.

Ich empfehle Euch dringend, die steuerliche Anmeldung nicht leichtfertig aufzuschieben. Die Finanzbehörden prüfen die einschlägigen Sexseiten und Agenturseiten und nehmen häufig auch Backups und rechtssichere Screenshots vor!

Wie erfasse ich die Provision an die Agentur

Escort Damen, die mit einer Agentur zusammenarbeiten, überwiesen an diese ja generell eine Provision. Diese liegt je nach Agentur zwischen 20 – 40 Prozent. Eine seriöse Escort Agentur wird den Damen natürlich dafür jeweils eine Rechnung ausstellen oder eine Monatsübersicht aushändigen. Ist das nicht der Fall, besteht unbedingt darauf, das die Agentur regelmäßig eine schriftliche Rechnung an Euch sendet oder eine Quittung ausstellt.

Diese Zahlungen gelten dann steuerlich als Ausgaben und können später von den Einnahmen in Abzug gebracht werden.

Wie ist das mit Geschenken von Kunden

Hier geraten viele Escort Damen aufs Glatteis. Kleine und große Geschenke im Escort werden oft gerne angenommen, aber nicht bei der Steuer angegeben. Doch auch diese materiellen Gaben müssen steuerlich erfasst werden! Teilweise ist dabei der Geldwert der Geschenke zu versteuern. Näheres dazu solltet Ihr unbedingt mit einem Steuerberater klären.

Weitere Ausgaben für die Steuer als Escort

Neben der Agenturprovision können auch weitere Ausgaben von den Einnahmen für die Steuer als Escort abgezogen werden. Dazu zählt vor allem die Reisekostenabrechnung. Also alle Fahrten zu den Terminen. Hier ist es sinnvoll, immer die Quittungen (Taxi, Bahnbeleg, etc.) aufzubewahren und dabei genau zu vermerken, für welche Termine diese Anfahrten gewesen sind.

Aber auch andere Kosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Kondome
  • Gleitcreme
  • Sexspielzeug
  • Parfüm
  • Kleidung
  • Handy
  • etc.

Generell alles das, was für Deine Tätigkeit anfällt. Allerdings solltest Du dabei beachten, dass einige Posten wohlmöglich nicht zu 100 Prozent absetzbar sind, da Dein Finanzamt auch immer eine private Nutzung annimmt. Anders kann das sein, wenn Du Deine privaten Sachen von der Tätigkeit als Escort trennst. Der Nachweis ist dabei aber nicht einfach. Wird die Kleidung auch privat getragen, wird das Finanzamt meistens nur eine Teilanrechnung anerkennen oder auch komplett verweigern.

Wie mache ich nun meine Buchhaltung

Die Einnahmen und Ausgaben sollten in einer Liste erfasst werden und am Ende eines Steuerjahres gegenüber gestellt werden. Für die Ausgaben sollten alle Belege und Quittungen aufbewahrt werden. Auch die zugheörigen Kontoauszüge. Die Einnahmen, wie oben erklärt, genau aufgelistet (Wann, Wo, Wie lange, Wie viel) werden. In der Regel reicht es dabei, von den Einnahmen, die Ausgaben abzuziehen. Der sich ergebende Differenzbetrag ist der zu versteuernde Betrag.

Ist eine Umsatzsteuer zu zahlen, können davon Vorsteuern (das ist die Umsatzsteuer, die Ihr bei den Ausgaben an andere bezahlt habt) abgezogen werden. Je nach Höhe der zu erwartenden Umsatzsteuer kann es hier zu einer quartalsweisen Vorauszahlung kommen.

Escort Steuern: Ab welchem Einkommen bin ich steuerpflichtig

Generell bist Du erst steuerpflichtig, wenn ein gewisses Jahreseinkommen überschritten wird. Ledige Escort Damen, die weniger als 8.472 Euro verdienen, müssen keine Steuer bezahlen.

Aber Achtung! Diese Grenze bezieht sich auf alle Einkommen im Jahr. Fallen die Gesamteinkünfte höher als 8.472 Euro aus, muss die Steuer bezahlt werden.

Muss ich Umsatzsteuer bezahlen

Wer sich als Escort beim Finanzamt anmeldet, muss auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gelten soll. Das ist dann möglich, wenn Eure Einnahmen aus der Escort Tätigkeit nicht höher als 17.500 Euro im laufenden Jahr ausfallen werden. Der Vorteil hierbei: Ihr müsst keine Umsatzsteuer entrichten. Entscheidet Ihr Euch für den Kleinunternehmerstatus, bleibt dieser für die nächsten 5 Jahre bestehen, es sei denn, Ihr verdient mehr als die obigen 17.500 Euro (in diesem Fall müsst ihr Umsatzsteuer auf Eure Honorare erheben!).

Sofern die voraussichtliche Höhe im ersten Jahr bereits höher kalkuliert werden (also mehr als 17.500 Euro), muss ebenfalls Umsatzsteuer entrichtet werden.

Umsatzsteuer im Escort – Was bedeutet das?

Wenn Ihr als Escort Girl umsatzsteuerpflichtig seid, müsst Ihr von Euren Honoraren 19 Prozent als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dem Kunden wird dann ein Bruttobetrag berechnet. Berechnet Ihr zum Beispiel für einen Escort 200 Euro, sind davon 19 Prozent direkt an das Finanzamt zu zahlen. Also 31,98 Euro von 200 Euro.

Escort und Gewerbesteuer

Nach einer aktuellen Entscheidung, muss ein Escort Girl auch die Gewerbesteuer entrichten. Das gilt dann, wenn Dein Gewinn höher als 24.500 Euro im Jahr ist. Um den Gewinn zu berechnen, ziehst Du einfach von den Einnahmen die Ausgaben an. Bleiben mehr als 24.500 Euro übrig, musst Du nun auch die Gewerbesteuer bezahlen. Diese ist sehr unterschiedlich von Stadt zu Stadt und beträgt im Schnitt um die 17 Prozent.

Zusätzliche Pflichten als Escort

Seit der Reformation des Prostitutionsgesetzes (7/17) müsst Ihr Euch nun als Sexarbeiter anmelden. Diese Anmeldung muss mit/vor der Aufnahme der Escort Anmeldung erfolgen.

Wer bereits dem Escort nachgeht, muss sich spätestens bis zum 31.12.2017 registrieren! Diese Anmeldung ist Pflicht. Mit der Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die 2 Jahre gültig ist. Bei Frauen unter 21 Jahren ist diese nur jeweils 1 Jahr gültig und muss dann in beiden Fällen erneut verlängert werden (Neuantrag immer spätestens 3 Monate vor Ablauf).

Für die Anmeldung (muss persönlich erfolgen!) müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • die gültige Meldeanschrift
  • die angemeldeten Tätigkeitsorte
  • den Gültigkeitszeitraum und
  • die ausstellende Behörde
  • 2 Lichtbilder werden benötigt.

Die Anmeldung muss generell persönlich erfolgen und nicht in Begleitung! Der Ausweis wird dann (je nach Stadt) sofort ausgehändigt oder binnen weniger Tage übersandt. Dieser ist grundsätzlich bei der Tätigkeit mitzuführen.

Mein Escort Tipp:

Lasst Euch unbedingt eine Alias-Bescheinigung ausstellen! Darin wird ein Künstlername aufgeführt.

Fragt ein Kunde nach dieser Bescheinigung, müsst Ihr Sie vorzeigen. Aus diesem Grunde sollte immer ein Alias-Name eingefügt werden.

Bei welcher Behörde muss ich mich anmelden

Klar ist, das eine Escort Dame verpflichtet ist, sich bei der zuständigen Behörde als Sexarbeiterin unverzüglich anzumelden. Das Gesetz regelt allerdings nicht, welche Behörde damit gemeint ist. Die jeweiligen Städte und Behörden müssen nun dafür eine Regelung treffen.

Noch schwieriger wird es nun, für Girls, die öfters einmal die Städte wechseln. In diesen Fällen müsst Ihr Euch in den jeweiligen Städten jeweils anmelden. Ist Dein Arbeitsort nicht gemeldet, darfst Du dort nicht arbeiten. Soweit ich gehört habe, ist es bei einigen Behörden auch möglich, gleich mehrere Städte anzugeben.

Teilnahmepflicht zur gesundheitlichen Beratung

Zusätzlich müsst Ihr an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Auch das ist Pflicht seit 07/2017. Hierzu gibt es ebenfalls eine Bescheinigung. Diese muss bei der Registrierung vorgelegt werden.

  • Gesundheitliche Beratung alle 12 Monate neu
  • Girls unter 21 J.: Alle 6 Monate!

Die gesundheitliche Beratung muss in Deutschland nun alle 12 Monate wiederholt werden. Bei Escort Girls unter 21 Jahren sogar alle 6 Monate.

Und wenn ich auf die Registrierung verzichte …

In Deutschland ist die Anmeldung als Sexarbeiterin für Escort Damen (und für alle Prostituierte) Pflicht. Auch wenn keiner so recht weiß, wo und wie. Selbst bei den Behörden (herrschte Anfang 2018) noch Unklarheit …

Wer das jedoch nicht macht, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Wie die Prüfung erfolgen wird und welche Geldstrafen im Einzelfall erhoben werden, ist bislang noch nicht bekannt. Hier fehlen noch Erfahrungswerte. Unter Umständen kann bei einem Verstoß die Ausübung verboten werden.