Die steuerlichen Faktoren im Escort Business in Deutschland sind sehr kompliziert. Streng genommen sind auch Geschenke ab einem bestimmten Wert einzuberechnen. Da wir ja grundsätzlich oft, zu mindestens wenn wir jemanden über Tage oder Wochen begleiten, viele Geschenke erhalten. Ein Steuerberater sollte deshalb im Escortservice grundsätzlich um Rat gefragt werden. Sicherlich hängt dieses in der Regel natürlich immer vom Umfang der Tätigkeit ab. Aber selbst, wenn der Escort nur als Nebentätigkeit ausgeführt wird, werden schnell hohe Umsätze erzielt.

Anmeldung Finanzamt

Denn auch das Finanzamt hat längst erkannt, das im Escortservice hohe Einkünfte erzielt werden. Grundsätzlich gilt, im Escortservice musst Du Deine Einnahmen versteuern. Da wir als Escort Damen in der Regel selbstständig sind, gelten hierbei die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit. Ich habe ja bereits ein wenig dazu in meinem kleinen Leitfaden Escort Einstieg 1 – 3 geschrieben. Wenn Du mit Deiner Tätigkeit anfängst, musst Du Dich beim Finanzamt melden. In der Regel ist das Finanzamt zuständig, welches sich an Deinem Wohnort befindet. Das ist natürlich oftmals sehr schwierig, da viele Escort Damen oft nur wenige Monate in einer Stadt arbeiten. Bei der Anmeldung musst ist die Art Deiner Tätigkeit anzugeben. Eine direkte Bezeichnung als selbstständige Prostituierte möchte natürlich niemand von uns direkt bennen. Also spielen wir ein wenig mit den Wörtern. Model, Hostess, Begleitung aber auch Service und Dienstleistungen persönlicher und sachlicher Art können benannt werden. Das hört sich oft sogar angenehmer an.

Formular für die Anmeldung

Der Antrag beim Finanzamt kann grundsätzlich schriftlich eingereicht werden. Ein formloses Schreiben reicht aus. Ein persönliches Vorsprechen ist dabei nicht notwendig. Nach Mitteilung übersendet das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist wahrheitsgemäß auszufüllen. Wer Zeit sparen möchte, kann bereits mit dem ersten Schreiben dieses Dokument mitübersenden.

Ich habe den Vordruck hier hinterlegt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Fast alle Finanzämter verlangen mit der Anmeldung die Nennung einer Girokontos. Ohne dieses, wird eine weitere Bearbeitung verweigert. In Zukunft wird dieser Fragebogen auch online einzureichen sein.

Je nach Stadt und zuständigem Finanzamt dauert es zwischen 4 bis zu 10 Wochen, bis Dir eine Steuernummer erteilt wird. Hier ist unser Glück, das unsere Escort Kunden keine Steuernummer von uns haben wollen. Interessanterweise werden oft unsere Einnahmen als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb angerechnet. Und das, obwohl wir uns eigentlich nicht beim Gewerbeamt anmelden können. Hier hilft es oft, Einspruch gegen einzulegen. Dabei sollte man aber immer Rücksprache mit einem Steuerberater nehmen.

Escort Service und Gewerbesteuer

Vor mehr als 40 Jahren hatte der Bundesfinanzhof in Deutschland entschieden, das Prostituierte (also auch wir vom Escortservice) keine Gewerbesteuer zu bezahlen haben. Grund war dabei, das wir uns nicht an dem allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligten. Das Ergebnis war: Einkommenssteuer muss bezahlt werden, eine Gewerbesteuer jedoch nicht.
Doch dieses Bild gilt als überholt. Immer mehr Finanzämter verlangen auch heute bei Damen aus dem Escort Service eine Gewerbesteuer. Oft reicht es dafür bereits aus, wenn man seine Escort Dienste in einer Anzeige bewirbt oder sogar eine eigene Wohnung dafür anbietet. So hat auch mittlerweile der Bundesfinanzhof sich erneut der Frage angenommen.

 

Durch unsere Escort Tätigkeit, die ja mittlerweile legal ist, hat sich somit das rechtliche Verhältnis in Deutschland geändert. Zudem werben wir in zahlreich in Zeitungen und im Internet. Eine definitive Entscheidung steht aber noch aus (wird für 2013 erwartet!). Aus diesem Grunde habe ich den Punkt der Gewerbesteuer auch in den nachfolgenden Absätzen mitangeführt. Erhebt das Finanzamt eine Gewerbesteuer, kann ich Dir nur empfehlen, mit einem Steuerberater Rücksprache zu nehmen und ggfls. Zunächst Einspruch einzulegen.

Buch führen

Mit der Anmeldung müssen alle Einkünfte aufgezeichnet werden. Da wir im Escort Service überwiegend Barzahler haben und diese natürlich anonym bleiben wollen, reicht es oft aus, den Beginn und das Ende der Escort Tätigkeit aufzulisten und den dafür erhaltenen Barbetrag. Wie bereits anfänglich erwähnt, gehören eigentliche auch Geschenke in die Steuerauflistung. Denn wir erhalten diese im Escortservice ja regelmäßig. Viele Geschenke liegen leicht im 3-stelligen Bereich. Eine Angabe ist dann aus steuerlicher Seite eigentlich erforderlich.

Steuer Vorauszahlungen

Ob Du steuerliche Vorauszahlungen zu zahlen hast, hängt auch von Deiner Schätzung ab. Mit der Anmeldung musst Du angeben, welche Umsätze und Gewinne erwartet werden. Bewegt sich diese Schätzung in einem niedrigen Bereich, entfällt zunächst die Vorauszahlung. Ist die Schätzung jedoch hoch angesiedelt, sind vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Die Höhe wird durch das Finanzamt bekannt gegeben.

Auch wenn keine Vorzahlungen vom Finanzamt verlangt werden, kann ich Dir nur raten, immer einen gewissen Prozentteil zurückzulegen. Denn Du kannst im Escort Service schnell viel Geld verdienen. Dabei unterschätzt man die steuerliche Forderung im nächsten Jahr. Ein Punkt, der viele Mädchen im Escort Service große Probleme bereitet. Grundsätzlich besteht eine Steuerpflicht zwar erst ab 8004 Euro (2012), dennoch erreichen manche von uns im Escort Service diesen Betrag in nur wenigen Monaten.

Unsere Ausgaben im Escort Service

 

Als Steuerpflichtige haben wir natürlich auch das Recht, unsere Ausgaben in Abzug zu bringen. Dabei kommt es immer wieder zu kleineren Problemen mit einigen Finanzämtern. So kann auch das Arbeitsmaterial und die Arbeitskleidung von den Einnahmen in Abzug gebracht werden. Bei der Arbeitskleidung ist es manchmal jedoch schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass diese nur für den Escortservice benötigt wird. Die Escort Dame muss also besonders bei Makeup und Kondomen sowie Kleidung dem Finanzamt klar glaubhaft machen können, das diese ausschließlich für diese Tätigkeit verwendet werden. In vielen Fällen ist das jedoch nicht zweifelsfrei möglich. Dann erfolgt meistens eine Einigung unter Anrechnung eines privaten Anteils.

Auch hier ist eine Rücksprache mit dem Steuerberater sinnvoll. Aber auch Kosten für Kondome, Spielzeug, Gleitmittel, Anzeigen und Wohnungen (Arbeit) können vom Umsatz abgezogen werden. Beim Punkt der Arbeits-Wohnung ist es jedoch sinnvoll, wenn diese rein für den Escort genutzt wird. Ansonsten kommt es hier zu Abzügen für die Privatnutzung. Daneben kannst Du natürlich auch Deine Versicherung teilweise von den Einnahmen abrechnen. Also zum Beispiel die Lebens- und Krankenversicherung. Gerade bei der Letzteren haben wir vom Escort Service große Probleme. Viele Mädchen aus dem Escort verschweigen gegenüber der Krankenversicherung ihre wahre Tätigkeit. Denn, Mädchen, die wirklich angeben, als Prostituierte zu arbeiten, müssen entweder enorm hohe Beiträge bezahlen oder werden abgelehnt. Andernfalls ist das Verschweigen der wahren Tätigkeit ein Kündigungsgrund und kann zum Entfall des Anspruches führen.

Umsatz- und Gewerbesteuer im Escort Service

Was allgemein gilt, gilt auch für uns im Escortservice. Und zwar dann, wenn wir selbstständig sind. Eine Umsatzsteuer muss oft dann gezahlt werden, wenn wir mehr als 17.500 Euro an Umsatz im Jahr erzielen. Danach können wir noch unter die Kleinsteuerregelung fallen. Solange Du also im Vorjahr nicht mehr 17.500 Euro Umsatz erzielt hast und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000 Euro erzielen wirst, kann diese Regelung gelten. Aber viele Damen im Escort Service erreichen diese Zahlen schnell, auch wenn sie nur nebenberuflich arbeiten. Vergessen darfst Du hierbei nicht, es geht zunächst nur um den Umsatz und nicht um den Gewinn. Bist Du nun umsatzsteuerpflichtig, musst Du bereits bei Deinem Honorar dieses einkalkulieren. Zahlt ein Kunde für Deinen Escortservice 200 Euro pro Stunde, gehören davon 38 Euro dem Finanzamt (19% Umsatzsteuer von 200 Euro).

Erzielst Du nun auch noch einen Gewinn, der mehr als 24.500 Euro beträgt, ist in vielen Städten und Gemeinden zusätzlich eine Gewerbesteuer zu entrichten. Der so genannte Hebelsatz unterscheidet sich dabei aber je nach Stadt. Erhoben wird die Gewerbesteuer mit der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

Lese auch den 2. Teil!

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