Als Fortsetzung zu meinem 1. Teil von Escortservice und Steuern möchte ich weitere Ausführungen ansetzen.
Düsseldorfer Verfahren
Einige Damen im Escort Gewerbe arbeiten direkt in Clubs. Oft nur für wenige Tage oder Wochen. Danach ziehen sie in die nächste Stadt. Aus diesem Grunde wurde vor langer Zeit das so genannte Düsseldorfer Verfahren eingeführt. Dieses gilt vorwiegend für Nordrhein Westfalen. Dabei bezahlt der Club- oder Bordellbesitzer eine Pauschale für jede Prostituierte. Die Höhe basiert auf einer individuellen Vereinbarung. Die Pauschale ist täglich zu zahlen. Teilweise liegen diese Sätze bei 12 – 18 Euro pro Tag. Für die Escort Dame ergibt sich damit ein großer Vorteil. Sie muss sich zunächst nicht um die weitere Steuer kümmern. Ist aber vor weiteren Forderungen auch nicht gesondert geschützt.
Hat Sie zum Beispiel außerordentlich gut verdient, kann das Finanzamt später immer noch kommen. Auch ist nicht geklärt, ob das Düsseldorfer Verfahren nicht vor einer Strafverfolgung bei fehlenden Angaben schützt. Eine individuelle Steuererklärung muss dann oft nachgereicht werden. Der Pauschalsatz ist zwar für Bordells mit Billig-Angeboten ausreichend. Einige Escort Girls verdienen jedoch auch am Tag oft nicht schlecht. Der Pauschal-Satz ist dann vielfältig nicht ausreichend. In der Regel verdienen Damen im reinen Escortservice mehr als Frauen, die nur im Bordell arbeiten.
Einnahmen-Ausgaben und Belege
Der Nachweis der erzielten Einnahmen ist im Escortservice natürlich immer schwierig. Kein Kunde wird freiwillig seinen Namen nennen und eine Rechnung wünschen. So sind natürlich eine Vielzahl der Geschäfte reine Bargeschäfte. Das weiß auch das Finanzamt. Deswegen kommt es hierbei auf einen Gesamteindruck an.
Wenn die Escort Dame zum Beispiel mehr auf Ihr Konto einzahlt, als sie eingenommen hat, wirkt das verwirrend. In der Regel beschäftigt sich das Finanzamt nicht mit irgendwelchen Formvorschriften bei den Belegen im Escort Service. Somit ist es einfach wichtig, den Beginn und das Ende der Tätigkeit im Escort Service aufzuzeichnen. In vielen Fällen reicht das vollkommen aus. Zu mindestens dann, wenn Sie als selbstständige Frau im Escort arbeiten.
Nur im Bereich der Ausgaben solltest Du alles erfassen und jeden einzelnen Beleg sammeln. Selbst wenn Du nur Kondome kaufst, verlange unbedingt eine Quittung. Auch für Makeup. Beim Telefon solltest Du neben Deinem gewerblichen Anschluss ein privates Telefon nutzen. Nur so kannst Du auch nachweisen, dass die eine Rufnummer nur zu geschäftlichen Zwecken genutzt wurde.
Als Tipp: Nutze ein Handy mit Doppel-SIM Karte (Dual Handy). Du kannst zwei SIM-Karten (also 2 Rufnummern) gleichzeitig nutzen. Viele gute Smartphones mit Dual-SIM kosten um 120 bis 180 Euro. Nutzt Du PrePaid Karten, verlange auch hier immer eine Quittung!
Auf Anmeldung verzichten?
Interessant ist, dass nur fast 34 – 39 Prozent der Damen im Escortservice wirklich beim Finanzamt gemeldet sind. Das liegt nicht daran, das sie sich die Steuer ersparen möchten. Hintergrund ist meistens Unwissenheit. Doch in Deutschland gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! In vielen Bundesländern sind die Ämter längst auf die käufliche Liebe aufmerksam geworden. Denn hier liegen hohe Steuereinkünfte verborgen. Es haben sich schon Sondergruppen gebildet, die sich damit beschäftigen. Ich kann daher nur jeder Frau im Escortservice raten, sich anzumelden.
Im anderen Falle: Vielleicht geht es 3 oder 4 Jahre gut. Doch dann meldet sich jemand vom Finanzamt. Neben den rechtlichen Problemen kommt es damit zu hohen Nachzahlungen. Oft Beträge, die sich keine Frau einfach so leisten kann. In der Folge verschuldet man sich und steht nach einigen erfolgreichen Jahren plötzlich im Minus.
Wie viel sollte ich zurücklegen?
Welche Summe Du im Einzelfalle zurücklegen solltest, lässt sich pauschal natürlich nicht beantworten. Hier kommt es auch immer auf den persönlichen Steuersatz an. Viele Damen sind unverheiratet, aber ich kenne auch einige Frauen aus dem Escort Business, die verheiratet sind. Sofern Du vom Finanzamt veranlagt wirst und viertjährlich einen Vorschuss abführen musst, hast Du bereits eine gute Vorgabe für Deine Rücklagen. In der Regel kommt es dann bei der Einkommenssteuerabrechnung aber zu weiteren Nachzahlungen. Dieses sollte man bereits einkalkulieren.
Wer im Escort Service noch keine Vorauszahlungen leisten muss, sollte immer einen bestimmten Prozentsatz seiner Einkünfte zurücklegen. In der Regel zwischen 30 – 35 Prozent. Entscheidend ist nachher, wie viel man absetzen kann. Grundsätzlich können wir zwar unendlich viel im Escort Service von der Steuer absetzen, doch ob dieses vom Finanzamt immer vollständig anerkannt wird, ist eine andere Frage. Teilweise kann es vorkommen, das bis zu 40 Prozent (oder mehr) an Steuern zu bezahlen sind.
Beachte auch, das neben der Steuer andere Kosten entstehen. Also zum Beispiel die Krankenversicherung. Und die Beiträge für uns im Escort Service sind generell sehr hoch pro Monat!
Kalkuliere richtig!
Dein Stundenhonorar ist niemals Dein Gewinn. Es ist einfach nur der Umsatz, den Du erzielt hast. Rechne als zunächst einmal schon 35 – 40 Prozent alleine nur für die steuerliche Seite ab. Eine genaue Kalkulation kannst Du bereits vorher mit einem Steuerberater erzielen. Nun kommen noch alle anderen Abzüge und Ausgaben hinzu. Erst, was am Ende von Steuern und Ausgaben übrig bleibt, kann als Gewinn bezeichnet werden!
Zusätzliche Punkte:
Mittlerweile erheben einige Städte eine so genannte Vergnügungssteuer. Ob Du davon betroffen bist, solltest Du mit einem Steuerberater prüfen.
Hinweis:
Alle meine Angaben sind vorbehaltlich der gesetzlichen Bedingungen und Regelungen. Es ist weder eine Steuer- noch Rechtsberatung. Meine Angaben dienen lediglich als Überlegung und Ansatz. Genaue und verbindliche Ausgaben kann nur das Finanzamt und/oder ein Steuerberater abgeben!