Die Sperrbezirksverordnungen können sich von Stadt zu Stadt in Deutschland sehr unterscheiden. Grundsätzlich haben diese auch ihre Gültigkeit im Escortservice. Die Verordnung dient als Instrument zur Reglementierung. Der Umfang ist Ländersache und unterscheidet sich daher je nach Bundesland. Vor allem in München tätige Begleitdamen sollten sich gut informieren. Offiziell soll damit die Jugend geschützt und der öffentliche Anstand gewahrt werden. Wobei der erste Grund sicherlich sehr umstritten ist. Somit kann durch die Sperrbezirksverordnung in bestimmten Gebieten/Bezirken die Prostitution ganz oder teilweise untersagt werden. Der Escort Service fällt auch darunter, wobei in aller erster Linie der Straßenstrich und Lokale davon betroffen sind.

Sperrbezirk fördert Kriminalität und Konkurrenz

Gerade in großen Städten wird der so genannte Rotlichtbezirk auf eine kleine Fläche verbannt. Die Nachteile sind uns alle gut bekannt. Die Kriminalität und der Konkurrenzdruck nehmen dadurch zu. Doch die Sperrbezirksverordnung ist sehr unterschiedlich auslegbar, das haben viele in unserem „Beruf“ sicherlich schon erlebt. Wichtig ist hierbei, auch den Paragraphen 184 e StGB zu beachten. Dann, wenn die sexuelle Dienstleistung jungendgefährdend ist. Dabei kann es ausreichend sein, seine Tätigkeit in der Nähe einer Schule oder eines Kindergartens auszuüben oder auch in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen. Wobei auch hier alles Auslegungssache ist.

Escort im Sperrbezirk?

Grundsätzlich gilt aber auch für uns, werden wir in einem Sperrbezirk als Escort Dame von der Polizei ermittelt, kann es folgen haben. Das trifft auch dann zu, wenn sich unser Escort Kunde in einem Hotel befindet, das in der Sperrzone liegt. Andernfalls gibt es im Escortservice kaum ein Mädchen, das dieses beachtet. Da viele den Service diskret anbieten, fällt es in den meisten Fällen auch kaum auf.  Damen, die von einem Escortservice vermittelt werden, sollten einmal in die AGB oder rechtlichen Hinweisen der Agentur werfen. Oft wird dort erwähnt, dass die Escort Agentur nicht für Verstöße gegen die gültige Sperrbezirksverordnung haftet. Heißt im Klartext, werden die Damen dort aufgegriffen, bleiben sie auf der Rechnung (Bußgeld) sitzen. Hier hilft nur, sich vorab umfangreich zu erkundigen, wo und in welchem Ausmaße die Verordnung gilt.

Einladung zum Kunden nach Hause?

Doch will man als Escort Girl einem Kunden mitteilen, er müsse sich ein anderes Hotel suchen? Es gab sogar schon Städte und Kommunen, die Damen vom Escortservice gebucht haben.- In ein Hotel, welches sich in der Sperrgebietszone befand. Mit Erscheinen wurde dann die Strafe verhängt. Wie genau die Sperrbezirksverordnung jedoch gehandhabt wird, hängt immer von der Stadt oder Kommune ab. Mache sehen beim Escortservice darüber hinweg und wenden diese Regelung nur auf den Straßenstrich an. Fakt ist aber und bleibt, auch wir vom Escort Service müssen uns nach der Sperrbezirksverordnung richten. Das gilt übrigens auch für Kunden, die uns nachhause bestellten und deren Wohnung in einem Sperrbezirk liegt.


Anastasia hatte mich auch konkret gefragt, ob die Einladung nachhause in einem Sperrbezirk als Verstoß gewertet werden kann. Grundsätzlich dann ja, wenn Du Deine Tätigkeit als Gewerbe anbietest. Aber in der Regel gibt es nur wenig bekannte Fälle, in denen Escort Damen mit einem Bußgeld belegt wurden. Wie bereits gesagt, geht es meistens darum das offensichtliche Gewerbe (als Straßenstrich, Bars, Clubs, etc.) zu verbannen.

Hinweis:

Alle meine Angaben sind vorbehaltlich der gesetzlichen Bedingungen und Regelungen. Es ist weder eine Steuer- noch Rechtsberatung. Meine Angaben dienen lediglich als Überlegung und Ansatz. Genaue und verbindliche Ausgaben kann nur das Finanzamt und/oder ein Steuerberater abgeben!

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