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Unter 21 ist Menschenhandel?

Escort Damen unter 21 Jahren sind mit Vorsicht zu genießen. Ja klar, sie sind süß. Und ich glaube es gibt keinen Mann, der nicht einer 20-jährigen verfallen würde. Vielleicht geben es die meisten nicht zu, doch es ist nun einmal Fakt. Schon genetisch bedingt fühlen wir uns den jungen Frauen hingezogen. Solange sie mindestens 18 Jahre alt sind und alles freiwillig passiert könnte man meinen, dass es auch keine Probleme geben würde. Wäre da nicht der Gesetzgeber. Denn der achtet sehr genau auf Frauen aber auch Männer zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Ein Grund, warum einige Escort Agenturen Frauen in diesen Jahren auch nicht aufnehmen wollen. Die Gefahr ist einfach zu groß.

Was kann passieren

Heikel wird die Sache, wenn die Dame unter 21 Jahren Geld oder andere Arten von Zahlungen für Sex erhält. Das ist nur dann wirklich erlaubt, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Damen ist. So könnte man meinen. Haben die Frauen allerdings bislang nicht im Sexgewerbe gearbeitet, kann der Sex schnell mit Menschenhandel gleichgesetzt werden. Hier gilt § 232 StGB. Dieser gilt nicht etwa nur, wenn jemand zur Prostitution gezwungen wird, sondern auch wenn man jemanden „freiwillig“ zur Prostitution bringt. Ausreichend dafür kann bereits das Stellen oder Vermieten einer Wohnung sein, indem die Frau Ihre Sexleistungen anbietet. Aber auch die Möglichkeit der Aufnahme einer Escort Tätigkeit kann ausreichen. Hat die Agentur mit Geld verlockt, greift unter Umständen auch der § 232 StGB. Das gilt auch dann, wenn ein Mann einer jungen Frau in diesem Alter Geld für Sex anbietet und die Dame zuvor nicht im Sexgewerbe tätig war und zum ersten Mal für Sex Geld erhält. Ebenso gilt das natürlich auch beim Mann zwischen 18 – 21 Jahren.

Worauf ist zu Achten

Das Gesetz sieht hier eine Sonderregelung vor. Hat die Person (ob Mann oder Frau) zuvor nicht im Sexgewerbe gearbeitet und wird durch die Agentur oder eine andere Person ins Sexgewerbe geführt, ist das sehr Heikel und bewegt sich in einer Grauzone. Gestattet ist das nur, wenn es wirklich der ausdrückliche Wunsch der Person war. Und dieser Wunsch darf nicht, streng genommen, durch Anreize gefördert werden. Bei einer Prüfung werden die Frauen auf diesen Punkt hin genau befragt. Für viele Escort Agenturen ist das einfach zu heikel. Kommt es irgendwann einmal zu einem Streit oder Unstimmigkeiten zwischen Agentur und Frau, besteht immer die Gefahr, das Aussagen nicht mehr ganz so überzeugend klingen. Das wäre dann der Grund für ein Ermittlungsverfahren gegen die Escort Agentur. Fakt ist aber auch, dass viele Kunden und sogar Anbieter diese Sonderregelung kaum kennen. Dass besonders renommierte Agenturen, die über viele Jahre Erfahrung haben, sehr darauf achten, zeigt aber auch wie heikel dieser Punkt werden kann. Wir haben dazu bereits auch in unserem Escort Magazin aus Berlin berichtet.

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