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Escort Damen – Verdienst Möglichkeiten

Als Escort Model arbeiten, fremde Männer kennenlernen, nur wenige Termine im Monat absolvieren und viel Geld verdienen.- Ist das wirklich so einfach? Nun ja, zunächst müssen die Frauen natürlich die Anforderungen an eine Escort Dame erfüllen können und genau die, sind meistens sehr vielfältig. Aber ja, wer diese Voraussetzungen erfüllen kann und Spaß an der Tätigkeit hat und auch keine Probleme, mit fremden Männern Sex zu haben, kann in diesem Bereich viel verdienen. Luxus gehört oft mit hinzu.

Damit unterscheidet sich der Escort sehr stark zu anderen Möglichkeiten im Paysex (Laufhaus, Bordell, Saunaclub). In einem Etablissement geht es häufig nur um die schnelle Nummer, als Escort Dame verbindet sich Sex vielfach auch mit stilvollen Begleitungen und Aufhalten in Luxus-Hotels. Natürlich ist das nicht immer so glamourös wie im Film Pretty Woman, doch einige Escort Damen haben mit diesem Job ein gutes Auskommen und teilweise sogar ein sehr privilegiertes Leben. Auch die einzelnen Kontakte können in manchen Fällen für später sehr wertvoll sein. Ein Großteil der Kunden sind Manager, angesehene Geschäftsleute und auch Politiker werden hier und da bei den Escort Damen gesichtet.

Das Auskommen der Escort Damen

Der Verdienst ist immer abhängig, von dem, was die Agentur offeriert. Er wird meistens als Honorar benannt. So gibt es bei den meisten Agenturen eine Mindestbuchungszeit von 2 Stunden. Verlangt werden dafür um die 350 – 700 Euro. Jede weitere Stunde oder eine Overnight Buchung ist zu einem günstigen Pauschalpreis möglich. Übernacht-Termine sind meistens sehr lukrativ, hierbei geht es nicht nur um Sex, sondern vielfach auch um Begleitungen, die von den Kunden gewünscht sind. Um die 1.000 – 2.300 Euro beträgt das Honorar, wenn eine Escort Dame über Nacht verbleibt. Natürlich ist das Honorar nicht gleich der tatsächliche Verdienst der Begleitdamen. Die Agenturen berechnen ihrerseits eine Provision in Höhe von 25 – 40 Prozent. Von 2.000 Euro von dem Honorar gehen somit also 800 Euro an die Agentur, 1600 Euro verbleiben bei der Escort Dame. Teilweise bedanken sich einige Kunden auch mit einem zusätzlichen Trinkgeld oder einer Aufmerksamkeit.

Wenige Termine und doch ein gutes Einkommen

Ja, das ist durchaus möglich. Escort Damen, die ihr Handwerk verstehen und dabei auch Buchungen mit längeren Zeitwünschen haben, können ganz gut verdienen. Das hängt aber immer davon ab, wo die Girls am Ende arbeiten. In kleinen Städten und ländlichen Regionen ist das Ergebnis häufig mager, während in großen Metropolen schnell so einiges im Monat unter dem Strich zustande kommt, womit sich gut leben lässt. Wenn Ihr also mit dem Gedanken spielt, als Escort Dame zu arbeiten, macht das in Großstädten, die in Ballungsgebieten liegen. Mit Blick auf Deutschland ist hierfür zum Beispiel das Bundesland Nordrhein Westfalen (NRW, Metropolregion Rhein-Ruhr) besonders lukrativ. In dem Ballungsgebiet leben mehr als 10 Millionen Menschen auf engstem Raum. Es lohnt sich für Kunden also auch, in der nächsten Stadt eine Dame für den Escort zu buchen.

Was bedeutet das im Monat

Unter 3.000 Euro geht in der Regel keine Escort Dame nach Hause. Gute Frauen, häufig mit finanziell potenten Stammkunden, schaffen es auch auf 6.000 – 12.000 Euro im Monat. Sehr begehrt sind die sogenannten Reisebegleitungen, wobei eine Escort Dame dann für einige Tage oder sogar Wochen gebucht wird. Zum Beispiel in die nächste, größere Stadt oder auch quer über den Atlantik in ein Palmenparadies.

Die ersten Wochen sind entscheidend. Hierbei zeigt sich, ob die Escort Dame das Zeug zum Job hat und sich steigern kann. Nach oben ist vieles offen.

Müssen Escort Damen Steuern bezahlen?

Ja, grundsätzlich meldet sich eine Escort Dame genau wie jeder Freiberufler oder Selbstständige beim zuständigen Finanzamt an. Das Honorar gilt dann als Bruttoverdienst (also mit MwSt., die an das Finanzamt zu zahlen ist).

Näheres findet Ihr auch in unseren Artikel:
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Abzüge wie die Provision an die Agentur, Kosten für Kleidung und Utensilien, die für den Escort benötigt werden, können aber als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden.

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