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Escort Frage zu den Steuern

Heute ist bei mir eine Escort Frage zu der steuerlichen Abrechnung eingegangen. Eine nette, junge Dame, die frohlockend die Begleitung seit einigen Monaten ausführt, fragte mich dabei, wie das mit den Einnahmen ist, da sie ja im Escort keine Rechnungen schreiben kann.

Hier ist die Escort Frage

Liebe Anna,

ich arbeite nun schon seit einigen Monaten als Escort.
Jetzt ist es an der Zeit für die erste Steuererklärung. Ich habe ein Kleingewerbe, arbeite aber mit einer Agentur zusammen.
Das heißt ein bestimmter Anteil geht immer an die Agentur. Da ich keine Rechnungen schreiben kann, weil ich nie die wirklichen Namen der Kunden weiß ist nun meine Frage wie dies die meisten Damen handhaben. Schreiben sie eine Rechnung auf anonym oder reicht es die Stunden anzugeben die ich mit dem Herrn verbracht habe?

Ich freue mich auf deine Rückmeldung, vielen Dank!

& ich bin wirklich froh deinen Blog gefunden zu haben 🙂

Liebe Grüße

Meine Antwort zur Escort Frage

Liebe Kollegin, Du hast natürlich vollkommen recht. Eine Rechnung an unsere Kunden ist unmöglich. Aus meiner Erfahrung, die ich in Deutschland gemacht habe, reicht es aber vollkommen, die einzelnen Treffen aufzuführen.

Zum Beispiel in einer Excel- oder einer Worddatei. Dabei sollte der Zeitpunkt (Datum) und die Dauer, sowie das Entgelt genau aufgeführt werden. Geschenke sind dabei übrigens auch zu versteuern. Wenn Du es noch genauer machen möchtest, kannst Du auch zusätzlich immer die genaue Uhrzeit des Treffens aufführen. In der Regel reicht das vollkommen als Nachweis aus.

Hilfreich sind auch meistens die Rechnungen der Agentur über die bezahlte Provision (eine gute Agentur sendet Dir eine Rechnung oder eine Monatsaufstellung mit Quittung). Damit lassen sich die Treffen, die über die Escort Agentur vermittelt wurden, leicht gegenprüfen.

Neue Anmeldepflichten im Escort

Bitte denke auch daran, das Du Dich nun als Sexarbeiterin registrieren lassen musst und dafür einen Ausweis erhält (auf Wunsch kannst Du dort einen Alias eintragen lassen). Dieser Ausweis, wird gerne als Hurenpass in Deutschland bezeichnet, muss bei der Tätigkeit dabei getragen werden. er ist 2 Jahre (1 Jahr bei Escort Damen unter 21 J.) gültig und muss dann immer wieder verlängert werden.

Zusätzlich muss alle 12 Monate (bei Girls unter 21 Jahren alle 6 Monate) der Nachweis einer Gesundheitsberatung erfolgen. Puhhhh, bin ich froh, dass ich nicht mehr in Deutschland arbeite. Die neue Reform im Prostitutionsgesetzt (gültig ab 07/17) hat es für die Frauen wirklich in sich. Wer hat sich diesen Mist bloß einfallen lassen …

Weitere Informationen findest Du auch in meinen Artikeln:

Ich wünsche Dir viel Erfolg und natürliche tolle Klienten in Deinem Job als Escort!

Deine Anna

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2 Comments

  1. Danke Anna! Habe gerade angefangen als Escort. Suche immer nach solchen Infos. Nutze Deinen Tipp mit Excel Datei – Führe alle Daten wie Termine, Uhrzeit, Dauer und Honorare dort. Setze mein Parfum mit 40 Prozent beim Fiskus ab. Lese Dich gerne. Shirin aus Köln.

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